1. Gegenstand dieser Richtlinie
Diese Seite erläutert, wie das Thema Rückerstattung im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website einzuordnen ist. Über das Beratungsformular wird zunächst eine unverbindliche Anfrage übermittelt. Das Absenden der Anfrage löst keine Zahlung aus und begründet für sich genommen keine kostenpflichtige Buchung.
Eine Rückerstattung setzt daher grundsätzlich voraus, dass später außerhalb der reinen Anfrage ein konkreter entgeltlicher Vertrag geschlossen und eine Zahlung geleistet wurde. Für diesen Fall richten sich Erstattung, Stornierung und mögliche Abzüge nach den Bedingungen der konkreten Vereinbarung sowie nach zwingendem Recht.
Die Richtlinie unterscheidet bewusst zwischen der kostenlosen Kontaktaufnahme auf dieser Website und einer später möglicherweise geschlossenen entgeltlichen Vereinbarung. Solange lediglich Informationen angefragt oder Beratungsmöglichkeiten besprochen werden, gibt es keine über die Website ausgelöste Zahlung, die zurückzuerstatten wäre. Erst eine konkrete, gesondert vereinbarte Leistung kann Fragen zu Zahlung, Stornierung oder Erstattung auslösen.
2. Unverbindliche Beratung
Die auf der Website angebotene Erstberatung ist als kostenlose Kontakt- und Orientierungsmöglichkeit beschrieben. Für das bloße Absenden des Formulars fällt keine Beratungsgebühr an. Deshalb besteht für diesen Schritt auch kein zu erstattender Zahlbetrag.
Wenn im weiteren Verlauf zusätzliche entgeltliche Leistungen angeboten werden, müssen deren Preis und Bedingungen vor einer verbindlichen Beauftragung erkennbar sein.
Die kostenlose Erstorientierung kann dazu dienen, grundsätzliche Fragen zu Zeitraum, Yachtprofil oder Route zu klären. Sie ist nicht mit einer bereits reservierten Charterleistung gleichzusetzen. Wird im weiteren Verlauf ein entgeltliches Angebot unterbreitet, sollte vor der Annahme geprüft werden, welche Leistungen enthalten sind, wann Zahlungen fällig werden und welche Regelungen für Änderungen oder eine Stornierung gelten.
3. Stornierung einer später vereinbarten Leistung
Wird nach der Beratung eine konkrete Yacht-, Reise- oder Organisationsleistung vereinbart, können besondere Stornierungsbedingungen gelten. Diese können von Reisezeitraum, Yacht, Anbieter, bereits entstandenen Kosten, gebuchten Drittleistungen oder dem Zeitpunkt der Stornierung abhängen.
Welche Beträge im Fall einer Stornierung erstattet werden können und ob Bearbeitungs- oder Fremdkosten abzuziehen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise Angebot. Diese Website ersetzt diese Einzelfallbedingungen nicht.
Stornierungsfolgen lassen sich nicht losgelöst vom konkreten Vertrag beurteilen. Je nach vereinbarter Leistung können bereits gebundene Drittleistungen, der zeitliche Abstand zur geplanten Reise oder andere vertraglich geregelte Positionen relevant sein. Deshalb wird auf dieser allgemeinen Seite keine feste Erstattungsquote versprochen. Eine solche pauschale Aussage könnte von der tatsächlich vereinbarten Kosten- und Leistungsstruktur abweichen.
4. Nicht verfügbare oder geänderte Leistungen
Kann eine konkret vereinbarte Leistung nicht wie vorgesehen erbracht werden, sind die Rechte der Beteiligten nach der jeweiligen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen. Bei wetter- oder sicherheitsbedingten Routenänderungen ist außerdem zu unterscheiden, ob die vereinbarte Hauptleistung weiterhin erbracht werden kann oder ob eine wesentliche Leistungsänderung vorliegt.
Pauschale Aussagen über eine vollständige Erstattung sind ohne den konkreten Vertrag nicht möglich. Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang, die Ursache der Änderung und zwingende gesetzliche Rechte.
Nicht jede Änderung einer Route bedeutet automatisch, dass die gesamte vereinbarte Leistung entfällt. Auf dem Wasser können sicherheitsbezogene oder tatsächliche Bedingungen Anpassungen notwendig machen. Ob daraus ein Anspruch auf Preisanpassung, Ersatzleistung, Rücktritt oder Erstattung folgt, hängt davon ab, welche Leistung konkret geschuldet war und welche gesetzlichen Rechte im jeweiligen Fall eingreifen.
5. Bearbeitung einer Erstattungsanfrage
Wenn Sie eine Rückerstattung zu einer bereits konkret vereinbarten und bezahlten Leistung prüfen lassen möchten, wenden Sie sich mit den vorhandenen Vertrags- oder Angebotsinformationen an [email protected] oder +4915121795361. Nennen Sie dabei nach Möglichkeit den betreffenden Reisezeitraum und die konkrete Leistung, damit die Anfrage eindeutig zugeordnet werden kann.
Die Prüfung erfolgt anhand der für die konkrete Vereinbarung geltenden Bedingungen. Eine Auszahlung kann erst veranlasst werden, wenn Anspruch, Betrag und gegebenenfalls bereits entstandene oder nicht erstattbare Kosten geklärt sind.
Für eine zügige Prüfung sollte eine Erstattungsanfrage so konkret wie möglich auf die bestehende Vereinbarung Bezug nehmen. Hilfreich sind insbesondere die vorhandenen Angebots- oder Vertragsunterlagen und eine klare Beschreibung, auf welche Zahlung oder Leistung sich die Anfrage bezieht. Dadurch lässt sich vermeiden, dass allgemeine Beratungskorrespondenz mit einer tatsächlich bezahlten Buchung verwechselt wird.
6. Zahlungsweg und Fristen
Sofern eine Rückerstattung geschuldet ist, soll sie grundsätzlich über einen geeigneten nachvollziehbaren Zahlungsweg erfolgen. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann davon abhängen, welcher Zahlungsweg bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde und ob Drittanbieter an der Abwicklung beteiligt sind.
Gesetzliche Fristen und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit ein Vertrag abweichende, aber rechtlich zulässige Regelungen enthält, sind diese für die konkrete Leistung maßgeblich.
Soweit eine Erstattung geschuldet ist, richtet sich der weitere Ablauf nach der konkreten Zahlungssituation und den zwingenden rechtlichen Vorgaben. Angaben über eine einheitliche Bearbeitungsdauer oder einen bestimmten Zahlungsdienst werden hier nicht gemacht, weil dafür keine entsprechende Information vorgegeben wurde. Maßgeblich bleibt, dass eine berechtigte Erstattung nachvollziehbar dem betreffenden Vorgang zugeordnet werden kann.
7. Gesetzliche Rechte
Diese Richtlinie schränkt keine gesetzlichen Rechte ein. Insbesondere können zwingende verbraucherschützende Vorschriften je nach Art der konkret vereinbarten Leistung zusätzliche Rechte vorsehen.
Bei Unklarheiten über eine konkrete Buchung sollte die individuelle Vertragsdokumentation herangezogen werden, da dort Leistungsart, Preis, Zahlungsplan und Stornierungsbedingungen zusammengeführt sind.
Zwingende gesetzliche Ansprüche haben Vorrang vor abweichenden allgemeinen Formulierungen dieser Seite. Die Richtlinie soll den Ablauf verständlich einordnen, kann aber nicht sämtliche denkbaren Vertragsarten und Einzelfälle abschließend regeln. Bei einer bereits bestehenden Buchung sind deshalb stets die konkrete Vereinbarung, die dazugehörigen Bedingungen und die im Einzelfall anwendbaren gesetzlichen Rechte gemeinsam zu betrachten.
